"Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des Grundsteuer-Reformgesetzes festgesetzt. Mit dem Gesetz wurden die Weichen für eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer gestellt, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten", berichtet das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern in einer Pressemitteilung.
Bis Mitte 2024 sollen die Feststellungen der Grundsteuerwerte in Rheinland-Pfalz weitgehend abgeschlossen sein. "Das bedeutet, dass die Finanzämter des Landes rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bundesweit rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten), etwa Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, neu bewerten müsse", heißt es in der Mitteilung. Anhand der daraus berechneten Messbeträge könnten die Städte und Gemeinden dann ihren jeweiligen Hebesatz festlegen und die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erheben.
Die Reform ist vor diesem Hintergrund eines der größten Projekte der Steuerverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie direkt beim rheinland-pfälzischen Landesamt für Steuern.