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Hessen beschließt Gesetzentwurf zur Sonn- und Feiertagsöffnung von vollautomatisierten Mini-Märkten

Der Hessische Landtag hat einem Gesetzentwurf zur Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zugestimmt. Vorausgegangen war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, welches der Supermarktkette „tegut“ die Öffnung ihrer „teo“-Läden aufgrund der bisherigen Gesetzeslage untersagt hatte.

Der von allen Fraktionen einstimmig beschlossene Gesetzentwurf erlaubt die Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen und Mini-Märkten – auch Smart Stores 24/7 genannt – an Sonn- und Feiertagen in Hessen, sofern dort an diesen Tagen kein Personal eingesetzt wird. Begründet wird diese Einschränkung neben dem Arbeitnehmerschutz auch mit dem Status von Sonn- und Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung.  

Begriff „digitale Kleinstsupermärkte“ ist im hessischen Entwurf nun definiert 

Auch wird der Begriff „digitale Kleinstsupermärkte“ im Entwurf nun genau definiert: Es handelt sich um dauerhaft vollautomatisiert betriebene Verkaufsstellen, wozu beispielsweise auch Hofläden zählen können, mit einer maximalen Fläche von 120 Quadratmetern. Darüber hinaus muss das Sortiment auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs begrenzt sein und es darf an Sonn- und Feiertagen kein Personal für planmäßige Tätigkeiten zum Einsatz kommen – so ist zum Beispiel das Auffüllen von Regalen an diesen Tagen untersagt. Zu dem Gesetzentwurf gibt es jedoch von verschiedenen Seiten auch Kritik. Dem Handelsverband Hessen gehen die Regelungen nicht weit genug, wohingegen die aus Gewerkschaften und Vertretern der Kirchen organisierte „Allianz für den freien Sonntag“ angekündigt hat, eine Klage gegen die Gesetzesänderung einzureichen, da diese die im Grundgesetz garantierte Sonntagsruhe verletze. So argumentiert die Gewerkschaft Verdi, dass auch automatisierte Verkaufsstellen sonn- und feiertags nicht gänzlich ohne Personal betrieben werden könnten, da auch an diesen Tagen Reinigungsarbeiten ausgeführt, Technikprobleme gelöst oder Regale befüllt werden müssten. Dagegen strebt die hessische FDP weitere Lockerungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes an, womit eine Öffnung zum Beispiel von Waschsalons und die Ausweitung verkaufsoffener Sonntage vorangetrieben werden soll. Indes hat das Unternehmen „tegut“ die sofortige Wiedereröffnung seiner „teo“-Märkte an Sonn- und Feiertagen angekündigt und nimmt nun auch wieder seine Expansionspläne in Hessen auf. Auch weitere Unternehmen warteten bereits auf Rechtssicherheit, um ihre 24/7-Konzepte voranzutreiben.  

Rechtslage in Rheinland-Pfalz 

Inwieweit der hessische Gesetzentwurf Vorbild für eine Sonn- und Feiertagsöffnung in anderen Bundesländern werden könnte oder ob die Klage der Gegner am Ende doch erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz (LadöffnG) gibt es noch keine Regelung zur Öffnung von automatisierten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Lediglich einfache Warenautomaten werden dort von der Sonntagsruhe ausgenommen, da diese nicht betreten werden können und somit nicht als Verkaufsstelle gelten. Folglich ist für automatisierte Mini-Märkte in Rheinland-Pfalz entscheidend, ob diese als Verkaufsstelle oder Warenautomat eingestuft werden. Bei einer durch die örtliche Verwaltung vorgenommenen Einstufung als Verkaufsstelle gilt der Sonn- und Feiertagsschutz. Jedoch ist den Behörden ein gewisser Spielraum überlassen – so können nach §12 des LadöffnG Sondergenehmigungen erteilt werden, wenn diese im öffentlichen Interesse - beispielsweise bei einer gefährdeten öffentlichen Nahversorgung – dringend notwendig sind.  

Weitere Informationen zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz finden Sie im folgenden Beitrag >>> 

Das Referat Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz betreut aktuell ein EIP-Projekt zur Digitalisierung der Direktvermarktung in Rheinland-Pfalz mit Hilfe von Smart Stores 24/7. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://www.lwk-rlp.de/einkommensalternativen/ea-news-allgemein/projekt-digitalisierung-der-direktvermarktung-in-rheinland-pfalz-dv-store-40-als-eip-agri-innovationsvorhaben-ausgewaehlt. 

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