Das System besteht aus vier Grundmodulen mit einer Pultdachkonstruktion und einer Dachneigung zwischen 7° und 9°. Der Stützenabstand in Querrichtung beträgt dabei 5,2 m, 8,4 m bzw. 8,6 m. Die Stützenhöhe ist bis 4,7 m frei wählbar. Auf einer statisch wirksamen Bodenplatte können die einzelnen Rahmen wiederum mit einem Achsabstand von 5,2 m errichtet werden. Grundsätzlich kann die gesamte Konstruktion mit Vollholzquerschnitten bewerkstelligt werden. Falls weniger Kopfbänder gewünscht sind, werden Leimholzbinder bei den Pfetten verwendet. Für die Systeme liegen Statiken und Konstruktionspläne vor, die sowohl für die Genehmigungsplanung als auch für die Ausführung Verwendung finden können. So kann beispielsweise ein Zimmereibetrieb direkt in die Planung und Abwicklung mit eingebunden werden. Weitere Informationen diesbezüglich finden sich unter www.alb-bayern.de.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Bauberater:innen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder die Kolleg:innen des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Simone Hamann-Lahr
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz