Das Interesse der Schulen am außerschulischen Lernort Bauernhof steigt stetig an. In der seit März 2022 laufenden Förderperiode haben bereits rund 680 Schulklassen die derzeit 67 aktiven LOB-Betriebe besucht. Am 16. und 17. November 2023 findet wieder die zweitägige Grundschulung für neue Lernort Bauernhof-Betriebe auf dem Hofgut Neumühle in Münchweiler a. d. Alsenz statt. Hier können sich Interessierte über die Fördermaßnahme und die Rahmenbedingungen für LOB-Betriebe in der Praxis informieren.
Die Maßnahme Lernort Bauernhof (LOB) wird im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) vom Land und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Dies ist die zweite Grundschulung im Rahmen des Förderzeitraums 03/2022 bis 09/2025 und ein erster Schritt zur Anerkennung als „Lernort Bauernhof“ in Rheinland-Pfalz.
Die Grundschulung informiert über Basiswissen, wenn landwirtschaftliche Betriebe als LOB einsteigen wollen, sie beinhaltet Informationen zu Versicherungen, rechtlichen Fragen, zur räumlichen und inhaltlichen Konzeption und zur Kalkulation von LOB-Angeboten auf dem Hof. Ein Vortrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) verdeutlicht die Bedeutung der Lernmöglichkeiten in diesem zunehmend wichtigen Bildungsschwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Vielfalt der möglichen Aktionen auf den Höfen, die eigene Motivationen, aber auch die notwendigen Ressourcen werden angesprochen. Die Grundschulung bietet viele praktische Hinweise für die Umsetzung und Durchführung von Schulbesuchen. So zeigt ein Praxisbericht einer zertifizierten Bauernhofpädagogin und LOB-Betriebsleiterin beispielhaft, wie ein außerschulischer Unterricht ablaufen kann. Die Teilnehmenden erstellen ein erstes Konzept für einen Schulklassenbesuch auf ihrem Hof und können ihre eigenen Ideen und Vorstellungen einbringen und reflektieren.
„Lernort Bauernhof“ ist kein geschützter Begriff, daher kann sehr viel darunter verstanden werden: pädagogisches und therapeutisches Handeln, Freizeitveranstaltungen, Ferienbetreuung, Kinderfeste, auch touristische Programme für wissbegierige Erwachsene.
Wer seinen Betrieb als anerkannten außerschulischen Lernort aufstellen und damit den Schulen die Tore öffnen möchte, kann in Rheinland-Pfalz an einem EU-Förderprogramm teilnehmen. Hierzu sind jedoch einige Kriterien zu erfüllen:
- Es muss ein landwirtschaftlicher Haupt- oder Nebenerwerb vorliegen.
- Die Bewirtschaftung muss nach guter fachlicher Praxis erfolgen. Grundlage ist eine
- Ausbildung in einem Grünen Beruf.
- Der Betrieb durchläuft zudem ein Bewerbungsverfahren.
- Eine für den Lernort Bauernhof verantwortliche Person besucht die Grundschulung.
Bauern- und Winzerhöfe aber auch Gärtnereien bieten eine Vielfalt an Themen für alle Schulformen und Klassenstufen, siehe www.lernort-bauernhof-rlp.de
Hintergrundinformation
Mit dem „Lernort Bauernhof“ unterstützt das Land Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauern- und Winzerhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Schulstufen an allgemeinbildenden Schulen im ganzen Land. Die Maßnahme wird im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) vom Land, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) finanziert.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wurde mit der Umsetzung beauftragt und bietet Fortbildungen für Betriebsleitende und Lehrkräfte an, organisiert Schulungen und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Kontakt: Maria.Caesar@lwk-rlp.de.