In den seltensten Fällen entsteht ein neuer Kälberstall zur optimalen Unterbringung der Tiere. Oft werden jedoch auch die vorhandenen Gebäude genutzt, um weiteren Platz zu schaffen. Schnell wird eine Ecke bestimmt, um zusätzliche Tiere unterzubringen. Hierbei sollte man beachten, dass grundsätzlich eine Halle kein Stall ist. Soll diese Halle nun dauerhaft für die Tierhaltung genutzt werden, ist dafür eine Nutzungsänderung zu beantragen. Dies ist vergleichbar mit einem Bauantrag und bringt dann die nötige Rechtssicherheit. Nur genehmigte Gebäude ermöglichen eine Tierhaltung, die langfristig die zukunftsfähige Entwicklung des Betriebs unterstützt.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Bauberater:innen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wie gewohnt gerne zur Verfügung >>>.
Simone Hamann-Lahr
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz