Besonders Ferienbetriebe sollten regelmäßig prüfen, ob der Betrieb selbst und vorhandene Spielgeräte ausreichend Sicherheit für die Ferienkinder bieten. Mitunter lassen sich einige Betriebe sogar extra als kinderfreundlicher oder kindersicherer Betrieb klassifizieren. Und auch wenn es auf Ihrem Betrieb keine Übernachtungsmöglichkeiten gibt, sondern vielleicht eine Hofgastronomie oder einen Hofladen, so ist es doch empfehlenswert, sich mit den besonderen Verhaltensweisen von Kindern, die sich als Besucher auf dem Hof auf einmal mit ganz neuen Situationen konfrontiert sehen, auseinanderzusetzen. Unfallrisiken und Schutzmaßnahmen sowie haftungsrechtliche Aspekte behandelt das Seminar ebenso wie Grundanforderungen an Spielplätze und -geräte.