| Gästebeherbergung

Kostenkalkulation und Preisgestaltung in der Gästebeherbergung

Wie finde ich den „richtigen“ Preis für mein Beherbergungsangebot? Ist eine Preisdifferenzierung, beispielsweise nach Saison oder Aufenthaltsdauer, für meinen Betrieb sinnvoll?
Preisgestaltung in der Gästebeherbergung

Die Kostenkalkulation und die Preisgestaltung in der Gästebeherbergung sind ständig diskutierte Themen. Nachfolgend werden einige wichtige Punkte dazu vorgestellt, denn angesichts der aktuellen Preissteigerungen stehen viele Bauern- und Winzerhöfe mit Übernachtungsangeboten vor der Frage, ob ihr Übernachtungspreis überhaupt (noch) wirtschaftlich ist und wie sie ihre Preisgestaltung optimieren können.  

Kalkulation der variablen Kosten

Im Vergleich zu 2019 sind die Kosten für ein Frühstück mittlerer Kategorie um 30,5 % auf 6,46 € netto gestiegen. Darin ist ein Aufschlag von 10 % für Betriebsmittel und Warenverluste berücksichtigt. Ähnlich sieht es bei weiteren Kostenpunkten, wie der Energie oder dem Personal aus. Neben dem bekannten Problem der Beschaffung von Personal ist durch den Anstieg des Mindestlohns auf 12 € brutto seit dem 1. Oktober 2022 ein weiterer Aspekt zu verzeichnen, der einen höheren Übernachtungspreis mit sich ziehen sollte. Daneben ist auch der eigene Lohn für Sie als Betriebsleiter*in ebenfalls mit in die Kalkulation einzubeziehen. Dieser sollte bei mindestens 30 € pro Stunde liegen, um die Kosten für die private Lebenshaltung, Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern, Mobilität, Urlaub, Freizeitaktivitäten, Kleidung etc. abzudecken. Bezüglich der Energiekosten wurde anhand von Beispielen herausgestellt, welche aktuellen Preise für Wasser, Abwasser, Strom und die Wäschepflege für Gästezimmer sowie für Ferienwohnungen anfällt. So betrugen die Kosten für die zuvor genannten Positionen für ein Doppelzimmer insgesamt 11,81 € netto und für eine große Ferienwohnung ab 65 m² 12,30 - 17,60 € netto. Die benötigte Arbeitszeit für die Reinigung der Zimmer/Ferienwohnungen sowie die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts sind ebenfalls wichtige Anhaltspunkte: Für zwei Personen und einen Mindestaufenthalt von zwei Nächten beträgt die Arbeitszeit bei einer Komplettvergabe der Wäsche pro Belegtag für ein Doppelzimmer 60 Minuten zuzüglich 20 Minuten für das Frühstück. Nicht zu vernachlässigen sind die bei den meisten Gastgebern anfallenden Buchungsprovisionen, die bei einer vorhandenen Online-Buchbarkeit an die Buchungsportale gezahlt werden müssen. Diese sind in ihrer Zusammensetzung zwar unterschiedlich, sollten aber bei einer Neukalkulation von Übernachtungspreisen nicht außer Acht gelassen werden.

Kalkulation der festen Kosten

Eine deutliche Steigerung gab es in den letzten Jahren bei den Baukosten: Diese sind von 2019 bis 2022 für Doppelzimmer (inkl. anteilig Nutzfläche, Frühstücksraum und Terrasse) um 32 % gestiegen und für Ferienwohnungen im Zeitraum 2020 bis 2022 um 25 %. Auch wer gerade nicht geplant hat neu zu bauen, sollte berücksichtigen, dass auch die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung der Ferienunterkünfte gestiegen sind, welche regelmäßig anfallen: So gibt es bei Doppelzimmern einen Anstieg von 29 % und bei Ferienwohnungen von 27 %. Hinzu kommen Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten für z.B. Wäsche oder Geschirr.

Ein weiterer Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, sind die Abschreibungen. So entsprechen die Abschreibungen, welche für ein vor drei Jahren bei niedrigeren Baukosten und Zinsen realisiertes Bauprojekt anfallen, nicht der Summe, die bei den aktuell hohen Baukosten und Zinsen für eine zukünftige Reinvestition nötig ist.

Daneben betragen die weiteren Kostenanstiege im Bereich der festen Kosten, z.B. für Zinsen (bezogen auf eine Ferienwohnung, Kreditlaufzeit 20 Jahre, Anstieg von 2020 zu 09/2022) ca. 160 % oder für weitere feste Kosten wie z.B. Werbung/Marketing, Steuern, Versicherungen, Abgaben, Gebühren, Betriebs- und Verwaltungskosten usw. ca. 10 % von 2020 zu 2022.

Gesamtkosten für einen Belegtag

Die Kosten für ein Doppelzimmer von 2019 zu 2022 sind insgesamt gestiegen und auch die Bedeutung einer hohen Auslastung ist nach wie vor entscheidend, da die festen Kosten pro Belegtag bei einer höheren Anzahl an Belegtagen anteilmäßig sinken. Zur finalen Ermittlung des Übernachtungspreises muss zu den genannten Kosten zusätzlich noch der Unternehmerlohn berücksichtigt werden.

Preisgestaltung

Generell werden häufig die beiden folgenden Möglichkeiten zur Preisdifferenzierung genutzt: nach Aufenthaltsdauer und nach Saison. Bezüglich einer Preisgestaltung nach Aufenthaltsdauer sollte beachtet werden, dass bei einer kurzen Aufenthaltsdauer pro Belegtag mehr Arbeitszeitbedarf anfällt als bei einem längeren Aufenthalt. Dies sollte entsprechend – ggf. über Zuschläge für Kurzaufenthalte – eingepreist werden. Für die Preisgestaltung bei einer Online-Buchbarkeit über Buchungsportale gibt es ebenfalls etwas zu beachten: Aufgrund der an die Buchungsportale zu zahlenden Provision sollte der Übernachtungspreis mindestens um die Höhe der Provision angepasst werden, sodass der Brutto-Zimmerpreis abzüglich der Provision beim ursprünglich festgesetzten Zimmerpreis liegt. Bei einer Preisgestaltung mit Saisonpreisen, bei der ein höherer Preis für die Hauptsaison aufgerufen wird, kann dies auch bei einer durch die Preiserhöhung bedingten geringeren Auslastung wirtschaftlicher sein als bei einer Preisgestaltung ganz ohne Saisonpreise. Oft kommt es auch zu der Überlegung, um wie viel günstiger ein Einzelzimmer im Vergleich zum Doppelzimmer sein darf. Da der Aufwand ungleich weniger ist als bei Doppelzimmern, kann ein Einzelzimmer durchschnittlich für ca. 15 bis 30 % günstiger verkauft werden.

Fazit

Aufgrund der Kostensteigerungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens ist es unabdingbar, dass Betriebe mit Beherbergungsangeboten die Wirtschaftlichkeit ihrer Übernachtungspreise überprüfen und diese durch eine passende Preisgestaltung optimieren. 

Generell ist es für die zukünftige Preisgestaltung wichtig, dass - neben einer gut gepflegten Medienpräsenz - auch das Onlinebuchen möglich ist. Das Angebot von ansprechenden Arrangements, z.B. für die Nebensaison, ist für die Gäste ebenfalls interessant. Natürlich sollte eine objektive Orientierung am eigenen Serviceangebot sowie an dem ansonsten in der Umgebung vorliegenden Angebot an Ferienunterkünften auch eine Rolle spielen. Wichtig ist dabei auch die Tatsache, dass die Einrichtung der Unterkünfte und des Außenbereiches, das Frühstücksangebot, der Service, die Qualität und die Angebote vor Ort/am Betrieb angemessen eingepreist werden. Hilfreich kann zudem sein, dass die festgelegten, neu kalkulierten Preise bei Direktbuchung gelten und bei Buchung über Buchungsportale entsprechend die Höhe der dort geforderten Provision zusätzlich einbezogen wird.

Unter folgendem LINK können Sie sich über die Rechtslage bei nachträglichen Preisanpassungen bei der Vermietung von Ferienunterkünften erkundigen. 

Brauchen Sie Unterstützung bei der Ermittlung Ihrer Frühstückskosten oder möchten Sie gerne mehr über die Neugestaltung Ihrer Übernachtungspreise wissen? Dann kontaktieren Sie gerne das Beratungsteam Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz! Ebenso steht Ihnen dieses gerne bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Überprüfung und ggf. Anpassung Ihrer Übernachtungspreise zur Seite.

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