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Krisenbeihilfe bei Frostschäden im Weinbau gestartet

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz gibt bekannt, dass ab Freitag, 15.11.2024 bis Mittwoch, 08.01.2025 landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz Anträge für die Krisenbeihilfe Frostschäden im Obst- und Weinbau beim DLR Mosel stellen können.
Frostschaden Weinrebe
Frostschaden Weinrebe

Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zum Antragsverfahren finden Sie unter folgendem Link:
https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Krisenhilfe-Frost

Der geforderte Nachweis der Anbaufläche und Naturalerträge kann seit dem 15.11.2024 aus dem WIP (Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz) heruntergeladen werden. Damit dieser Nachweis korrekt erzeugt werden kann, muss zuvor die Abgabe der Traubenerntemeldung 2024 über das WIP erfolgt sein. Weinbaubetriebe, die einen Antrag auf Frostbeihilfe stellen wollen, müssen ihre Traubenerntemeldung rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist am 08.01.2025 im WIP abgeben. Um an dem Beihilfeverfahren teilnehmen zu können, ist daher ein WIP-Zugang unbedingt notwendig. Verfügt ein Betrieb noch nicht über einen WIP-Zugang, so steht auf „wip.lwk-rlp.de“ ein Antrag zur Neuregistrierung mit Anleitung bereit. Der weitere Verfahrensweg wird dort beschrieben. Es wird empfohlen, diesen so schnell wie möglich zu beantragen. Die Bereitstellung des WIP-Zugangs benötigt ca. 3 Werktage nach Antragseingang (Antragsbearbeitung + Postversand der Zugangsdaten an den Betrieb).

Bitte beachten: Alle Dienststellen der Landwirtschaftskammer sind zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In diesem Zeitraum erfolgt auch kein WIP-Support. Folglich erhalten Sie die Zugangsdaten für im Zeitraum 20.12.-31.12.2024 gestellten WIP-Zugangsanträge, frühestens in der ersten KW 2025.

Frostschaden Weinrebe
Frostschaden Weinrebe

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