Die beiden rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverbände sowie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz haben fristgerecht eine gemeinsame Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf abgegeben. In ihrer Stellungnahme bemängelt der landwirtschaftliche Berufsstand neben einigen inhaltlichen Aspekten vor allem den Zeitpunkt zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Denn derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz zwei bedeutsame Projekte mit starkem naturschutzfachlichem Bezug, die einer kurzfristigen Änderung des Landesnaturschutzgesetzes aus Sicht der Landwirtschaft und des Weinbaus entgegenstehen. Zum einen werden im Donnersbergkreis und im Vulkaneifelkreis zwei Modellregionen für sogenannte „Naturschutzstationen“ durchgeführt. In den Regionen haben sich verschiedene Akteure aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen zusammengeschlossen, um gemeinsam organisatorische und praktische Fragen des kooperativen Naturschutzes vor Ort zu testen. Dafür ist ein Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen und die im Süden von Rheinland-Pfalz gelegene Region hat bereits mit der Erprobung angefangen, während im Norden derzeit noch die organisatorischen Vorbereitungen laufen. Darüber hinaus findet auch seit mehr als zwei Jahren der „Schulterschluss Artenvielfalt“ statt, eine Diskussion zwischen den Landwirtschaftsverbänden und der Landwirtschaftskammer, den Naturschutzverbänden sowie den betroffenen Ministerien über die Chancen, die sich durch gemeinsam erarbeitete Maßnahmen in verschiedenen Themengebieten (z. B. Wasser, Artenschutz, Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten, Konfliktarten) ergeben. Da zu erwarten ist, dass sich etwaige Ergebnisse auch auf Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzgesetzes auswirken können, kommt die nunmehr vorgelegte Änderung zu früh, um die Erkenntnisse gegebenenfalls einfließen zu lassen.
Inhaltlich hat der landwirtschaftliche Berufsstand auch noch einmal einige wesentliche Forderungen im Zusammenhang mit dem enorm höhen Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz aufgezeigt. Vor allem die seit vielen Jahren vorgesehene Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen auch produktionsintegriert durchzuführen, wird in der Praxis kaum angewendet. Dies ist ein wesentlicher Kritikpunkt, da mit einem eindeutigen Bekenntnis dazu der hohe Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz deutlich verringert werden könnte, wodurch vor allem auch die Landwirtschaft profitieren würde. Die ebenfalls vorgesehene Ausweitung von Betretungsrechten landwirtschaftlicher Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume wird abgelehnt. Letztlich sehen die Verbände und die Kammer es kritisch, wenn die bisherige Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenvorkommen von schützenswerten Arten nach der FFH-Richtlinie ohne Prüfung auf deren tatsächliche Vorkommen aufgehoben und dadurch der Prüfungsumfang nicht nur für landwirtschaftliche Vorhaben ausgeweitet würde.
Der weitere Zeitplan zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz ist derzeit nicht bekannt. Ob das MKUEM an den Plänen festhält, die vorgeschlagenen Änderung noch dieser Legislaturperiode ins Parlament einzubringen und dann abzuschließen, ist derzeit nicht bekannt.
|
Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz