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Mindestmostgewicht bei Dornfelder in der Pfalz, Rheinhessen, Mosel und an der Nahe herabgesetzt

Schutzgemeinschaften reagieren auf aktuelle Witterungsverhältnisse - Mit einem Beschluss vom 11. September 2024 haben die Organisationen zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für die Weinanbaugebiete Pfalz, Rheinhessen, Mosel und Nahe – die Schutzgemeinschaften Pfalz, Rheinhessen, Mosel und Nahe – die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder beschlossen.
Dornfelder-Traube
Dornfelder-Traube

Pfalz / Rheinhessen
Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein in der Pfalz und in Rheinhessen für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 vol. % Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich. Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinpfalz sowie Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr auch durch die Kirschessigfliege, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig werden die Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für die roten Rebsorten Dornfelder und Portugieser auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.
In den Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen als repräsentative Vertretung der pfälzischen und rheinhessischen Weinwirtschaft sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen in der Pfalz und in Rheinhessen. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaften Pfalz & Rheinhessen wurden im Jahre 2019 als Schutzgemeinschaften des Landes durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.

Nahe
Mit Beschluss vom 11. September 2024 hat die Organisationen zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Nahe – die Schutzgemeinschaft Nahe – die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 Vol.-% Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich. Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch die Kirschessigfliege, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Nahe einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für die Rebsorten Dornfelder und Portugieser der g.U. Nahe auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise. 
Die Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Nahe, die sog. Schutzgemeinschaft Nahe ist gemäß § 22g Weingesetz als repräsentative Vertretung der Weinwirtschaft an der Nahe eingesetzt und vom Land Rheinland-Pfalz anerkannt. In der Schutzgemeinschaft Nahe sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes organisiert. Ihr Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Weinkellereien und der Genossenschaften. Die Schutzgemeinschaft verwaltet die Lastenheft der g.U. Nahe und der g.g.A. Nahegauer Landwein, in denen die jeweiligen Produktionsbedingungen, z.B. Mindestmostgewichte, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag, etc. geregelt sind, und reicht im Bedarfsfall Änderungsanträge bei der zuständigen Behörde ein.

Mosel
Der Vorstand der Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mosel – die Schutzgemeinschaft Mosel – hat am 12.09.2024 einstimmig die Absenkung des Mindestmostgewichtes für die Rebsorte Dornfelder beschlossen. Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2024 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 %vol. natürlicher Alkohol herabgesetzt. Damit ist eine frühere Lese der Trauben bei Bedarf möglich. Hintergrund der Entscheidung, die nach fachlicher Bewertung der aktuellen Lage mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) erfolgte, ist maßgeblich die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch Essigfäule, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann. Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Mosel einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten auf den Weg bringen. Diese Maßnahme wurde ebenfalls als notwendig erachtet und flankiert die Absenkung des Mostgewichtes in sinnvoller Weise.
In der Schutzgemeinschaft Mosel sind alle Erzeuger- und Vermarktergruppen des Weinanbaugebietes Mosel organisiert. Ihr Vorstand setzt sich repräsentativ zusammen aus Vertretern des Weinbaus, der Kellereien und der Genossenschaften. Der Schutzgemeinschaft obliegt die Verwaltung der sogenannten Lastenhefte der geschützten Herkunftsbezeichnungen an der Mosel. Darin sind die jeweiligen Produktionsbedingungen – wie etwa Mindestmostgewicht, Abgrenzung des Gebietes, zugelassene Rebsorten oder Hektarhöchstertrag – geregelt. Die Schutzgemeinschaft Mosel wurde im Dezember 2018 gegründet und ist durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium anerkannt.

ORGANISATIONEN ZUR VERWALTUNG HERKUNFTSGESCHÜTZTER WEINNAMEN
FÜR DAS WEINANBAUGEBIET PFALZ, FÜR DAS WEINANBAUGEBIET RHEINHESSEN
und FÜR DAS WEINANBAUGEBIET NAHE
-SCHUTZGEMEINSCHAFT PFALZ-
-SCHUTZGEMEINSCHAFT RHEINHESSEN-
-SCHUTZGEMEINSCHAFT NAHE-
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