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Lehrgang
Nachweis der Sachkunde für den Umgang mit Fernapplikationswaffen und Büchsen
Gemeinsam mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung Hofgut Neumühle wird jährlich ein dreiteiliger Lehrgang über vier Tage angeboten.
Der erste Teil dient dem Erwerb der Sachkunde für das Narkotisieren von Gehegewild mit dem Betäubungsgewehr und dem Blasrohr.
Der zweite Teil dient dem Erwerb der Sachkunde für das ordnungsgemäße Töten (Schlachten) von Gatterwild mittels Büchsenschusses.
Der dritte Teil vermittelt die Tierschutzschlacht Verordnung im Gehege, welche zum Betäuben und Töten von Tieren vorgeschrieben ist.
Inhalte sind Fragen des Veterinärrechts, des Waffenrechts und der Waffentechnik sowie die Anforderungen der Unfallverhütung.
In praktischen Übungen wird der Umgang mit Waffen und der Munition (Spritzen und Patronen) vermittelt.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf dieser Seite zum Download.