| Wildschaden

Neue Richtsatztabelle 2024/25

Regulierung von kleineren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen - Wenn es um die Regulierung kleinerer Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen geht ist die jährlich kurz nach der Ernte erscheinende Richtsatztabelle der Landwirtschaftskammer eine bewährte Grundlage für die gütliche Einigung vor Ort. Dies belegt die hohe Nachfrage sowohl von Geschädigten als auch von Ersatzpflichtigen.

Egal ob es sich um einen Wildschaden, einen Flurschaden durch Kraftfahrzeuge oder einen Eingriff durch Bau- oder Vermessungsarbeiten handelt, die Richtwerte sollen helfen, den entstandenen Schaden eines Landwirts sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu ermitteln.

Die neue Tabelle für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 steht ab sofort zum Download bereit.


Richtsätze gelten als Orientierungshilfe
In der Tabelle können jeweils die Werte für den Aufwuchs abgelesen werden. Sie sind in Cent pro Quadratmeter angegeben. Bei größeren Schäden über 750 Euro, bei besonders komplexen Schadenskonstellationen oder in Streitfällen empfiehlt die Landwirtschaftkammer, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu wenden. Dieser wird dann eine genaue Begutachtung und Bewertung vornehmen, bei der er standort- sowie kulturspezifische und betriebliche Besonderheiten genauso berücksichtigen kann wie gegebenenfalls schadensmindernde Umstände.

Bei in den letzten Jahren – stärker als früher – sich schneller verändernden landwirtschaftlichen Märkten und größer werdenden Preisschwankungen wird es zunehmend schwieriger, die Preissituation in der Tabelle genau zu berücksichtigen. Verglichen mit letztem Jahr, sind die Produktpreise überwiegend gesunken.

Es gilt zu beachten, dass es sich, wie in der Bezeichnung „Richtsätze“ zum Ausdruck kommt, um Orientierungswerte und nicht um ständig aktualisierte, absolut zeitnahe Zahlen handelt. Die in den Tabellen zu enthaltenen Marktdaten stammen aus dem Erntezeitraum 2024. Berücksichtigt man dies bei der Anwendung der Tabelle und passt im einzelnen Schadensfall gegebenenfalls nach oben oder unten an, so sollten die Richtsätze in der landwirtschaftlichen Praxis und auch in der Verwaltung oder bei Versicherungen ein gutes und brauchbares Instrument sein, um zu unbürokratischen, schnellen und sachgerechten Einigungen vor Ort zu kommen.

Weitere fachliche Infos sowie eine Liste der von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden sich auch auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer unter Sachverständigenwesen beziehungsweise Wildschaden.

Sofern weitere Fragen bestehen, erreichen Sie die Mitarbeiter des Referates Sachverständigenwesen und Agrarstatistik unter folgenden Rufnummern: 0671/793-124, -627 oder -120.

Jan Hendrik Müller

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 

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