Aufgrund der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wurde eine Neufestsetzung des Hebesatzes des Kammerbeitrages notwendig. Die Neufestsetzung wurde am 12. September 2024 von der Vollversammlung beschlossen. Mit Genehmigung der Haushaltssatzung sowie deren Veröffentlichung zum Jahresbeginn 2025 wird diese rechtskräftig. Der Hebesatz des Kammerbeitrages erhöht sich zum 1. Januar 2025 auf 200 Prozent.
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Kammerbeitrag