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Neues vom WeinInformationsPortal

Das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz registriert beständig steigende Nutzerzahlen. Das ist nachvollziehbar, denn die Fachanwendung WIP unterstützt durch die individuelle Nutzung der betriebsbezogenen Daten und stellt somit eine spürbare Arbeitserleichterung für die Betriebe dar.
Registrierte User können ihre Meldungen über das WeinInformationsPortal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abgeben.

Änderungen an der Rebfläche sind ebenso möglich wie auch Einsichtnahme in die Pflanzgenehmigungen des Betriebs oder Antrag auf Umstrukturierung und vieles mehr. Jetzt registrieren – es lohnt sich!

Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen verlängert

Durch die Änderungen des Weingesetzes vom Oktober 2023 wurde die Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen, die sich auf eine Parzelle beziehen, auf der die Rodung vorgenommen wurde, von drei auf sechs Jahre verlängert. Das bedeutet konkret, dass Genehmigungsansprüche durch Rodung und deren Meldung vom Rodungsdatum ausgehend sechs Jahre im vereinfachten Verfahren genutzt werden.

Die Verlängerung gilt für alle neuen Rodungen und für bereits erfolgte Rodungen, deren Genehmigungsansprüche im Oktober 2023 noch nicht verfallen waren. Die verlängerten Genehmigungen sind seit März im WIP einsehbar. ACHTUNG: Wird eine andere als die gerodete Fläche gepflanzt, gelten die Regelungen wie bisher! Infos unter www.lwk-rlp.de.

Weinbaukartei

Seit Februar haben WIP-Nutzer Zugriff auf einen Rebflächenauszug mit Hangneigung des Flurstücks (berechnet auf Basis des digitalen Geländemodells), ergänzt um die Steillagenabgrenzung und Steilstlagenabgrenzung. Der Auszug dient in erster Linie dem Nachweis der Bewirtschaftung von Steillagenweinbergen im Rahmen der Investitionsförderung.

Zutaten- und Nährwert-Assistent

In Zusammenarbeit mit dem DLR Rheinpfalz und mit Unterstützung des MWVLW wurde ein Zutaten- und Nährwert-Assistent entwickelt. Diese Anwendung unterstützt bei der Erstellung von Zutaten- und Nährwertverzeichnissen für Erzeugnisse wie Wein, Sekt, Perlwein oder Likörwein. Geplant ist eine Erweiterung der Anwendung für entalkoholisierte- und aromatisierte Produkte. Infos unter www.wipzn.de.

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