Der Vorsitzende des Ausschusses Manfred Zelder begrüßte die Teilnehmer in den Räumen des Dienstleistungszentrums Eifel und dankte Frau Dr. Stumpe für die Möglichkeit, die Sitzung dort durchzuführen.
M. Zelder berichtet zum Stand der Beschlüsse in der letzten Sitzung. Die Verantwortlichen der Dienstleistungszentren, der Landwirtschaftskammer, des Hofgutes Neumühle und des Geflügelwirtschaftsverbandes (GWV) haben sich am 5.7.2022 bezüglich eines Beratungsangebotes für Geflügelhalter ausgetauscht. Anläßlich der Jahresversammlung des GWV am 26.9.22 in Koblenz haben die Beteiligten ihr Beratungsangebot vorgestellt.
Die Fortsetzung des Tiergesundheitsdienstes für kleine Wiederkäuer wurde beim zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität beantragt und von dort positiv beantwortet.
Kurzfristig hat die Landwirtschaftskammer auf Anregung des Ausschussvorsitzenden M. Zelder zur Reduzierung der Ko-Finanzierung der EU bei Tierseuchenausbrüchen Stellung genommen und das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gebeten, sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung einzusetzen.
Nicht-essbare Biomasse muss veredelt werden
Die Diskussion um Nutztiere werden von Narrativen bestimmt, z. B. Nutztiere sind Nahrungskonkurrenten, sie belasten die Umwelt, Kühe sind Klimakiller etc. Prof. Dr. Wilhelm Windisch führt in seinem Beitrag anschaulich aus, dass bei der Diskussion wichtige Inhalte nicht berücksichtigt bzw. nicht gesehen werden. Er trifft u. a. folgende Feststellungen:
- Die Landwirtschaft produziert überwiegend Biomasse, nur ein kleiner Teil der Biomasse ist essbar, der größte Teil muss veredelt und essbar gemacht werden.
- Weltweit gesehen ist nur der Strafraum eines Fußballfeldes ackerfähig und die zum Anbau von Ackerfrüchten notwendige Fläche wird täglich kleiner. Grasland ist demgegenüber in großem Umfang verfügbar und eine fundamentale Quelle an Biomasse, die allerdings nicht-essbar ist.
- Nutztiere liefern Nahrungseiweiß und Kilokalorien aus der begrenzten Fläche ohne Nahrungskonkurrenz. Da sie außerdem wertvollen Dünger liefern sind sie ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Sie fördern die Pflanzenproduktion und erzeugen zusätzliche Lebensmittel.
- Die Kreislaufwirtschaft der nicht-essbaren Biomasse ist umwelt- und klimafreundlich
- Die Umweltwirkungen der Nahrungsproduktion erreichen ihr Minimum nur mit Nutztieren
- Wiederkäuer sind auf den ersten Blick umweltschädlich, sie bilden jedoch aufgrund der Nutzung nicht-essbarer Biomasse die Basis für eine nutzbringende Kreislaufwirtschaft.
Prof. Windisch berichtet u. a. von einer Studie aus der Schweiz, die einen Rückgang in allen Bereichen erwarten lässt, am höchsten bei der Geflügelhaltung und Eierproduktion. Für die Fütterung stellt er die Verwendung heimischer Futtermittel und einen noch stärkeren Einsatz von Nebenprodukten in den Vordergrund. Die Futtereffizienz muss optimiert werden, sowohl durch maximale Futterqualität als auch durch minimale Verschwendung/Verluste. Hier gibt es in den meisten Betrieben noch Verbesserungspotentiale. Insgesamt macht Prof. Windisch deutlich, dass die Tierhaltung für eine nachhaltige und klimaschonende Landwirtschaft unverzichtbar ist.
Aktuelle und zukünftige Aufgabenschwerpunkte beim Hofgut Neumühle
Dr. Christian Koch hat im Frühjahr 2022 die Leitung des Hofgutes Neumühle übernommen. Das Hofgut Neumühle sieht sich als flexibler, kundenorientierter Dienstleister für Land- und Tierwirte ebenso wie für Verbraucher. Dr. Koch ist selbst auch wissenschaftlich sehr engagiert und arbeitet eng mit nationalen und internationalen Einrichtungen zusammen. Er berichtet von den verschiedenen Projekten, bei denen das Hofgut beteiligt ist. Aktuell stehen einige Umbaumaßnahmen an, u. a. der Umbau des alten Kuhstalles zur Nutzung für die Eigenleistungsprüfung von rund 100 Bullen der verschiedenen Fleischrindrassen. Nachdem die Stationsprüfung für seltenere Rassen wie z. B. Glanrind, Pinzgauer, Piemonteser und Gelbvieh bereits seit 2020 mit guten Ergebnissen auf dem Hofgut läuft, ist das Fleischrinder Herdbuch Bonn nach Schließung der Prüfstation in Eickelborn im vergangenen Jahr mit dem Wunsch vorstellig geworden, auch die Prüfung der intensiven Rassen Charolais, Limousin, Blonde d’Aquitaine und Fleckvieh auf der Neumühle durchzuführen.
Tierseuchen in RLP – Wie ist die aktuelle Situation
Frau Dr. Silvia Eisch-Wolf vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet über die aktuelle Situation bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP), bei der Blauzungenkrankheit und der Geflügelpest. Auf der Internetseite www.tsis.fli.de werden alle Meldungen über das Auftreten von Tierseuchen zeitnah erfasst und dem Nutzer ein aktueller Überblick gegeben. Bei der ASP konzentriert sich das Geschehen auf den Grenzraum Deutschland/Polen. Es gab in den letzten Monaten aber auch Vorkommen bei Hausschweinen in Baden-Württemberg und im Emsland. Bezüglich Blauzungenkrankheit spricht Frau Dr. Eisch-Wolf den Antrag von RLP zur Verkleinerung des Restriktionsgebietes an. Voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres ist mit dem Bescheid zu rechnen, dass nur noch die Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Trier in der Restriktionszone verbleiben.
Dramatische Auswirkungen vor allem im Norden Deutschlands hat inzwischen die Geflügelpest. Da es nach wie vor keinen in der EU zugelassenen Impfstoff gibt, ist die Gefahr des Eintrags für ganz Deutschland hoch.
Aus aktuellem Anlass spricht Frau Dr. Eisch-Wolf den Zukauf von Tieren mit fraglichem Status bei BHV1 an. Jeder Betrieb sollte sich des Risikos beim Zukauf bewusst sein und alle notwendigen Schritte zum Erhalt seines Frei-Status einhalten. Bezüglich der Reduzierung der Ko-Finanzierung der EU bei Maßnahmen im Tierseuchenfall berichtet Frau Dr. Eisch-Wolf, dass es noch keine konkreten Hinweise für 2023 gibt.
Antibiotika-Minimierungskonzept – was ändert sich?
Frau Bianca Ziehmer vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau stellt die anstehenden Änderungen im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vor. Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Dabei soll das nationale Minimierungskonzept nicht mehr nur für Masttiere gelten, sondern auf weitere Nutzungsarten, z. B. Milchkühe, Jung- und Legehennen, Sauen und Eber zur Ferkelerzeugung ausgedehnt werden. Im Vergleich zum bestehenden System werden die Tierhalter hinsichtlich der Meldeverpflichtung entlastet, da die Tierärzte Meldeverpflichtungen bekommen.
In der Diskussion wird angesprochen, dass seitens der Tierärzte erhebliche Bedenken zur Durchführbarkeit der Meldungen angemahnt wurden. Ob eine beim HI-Tier vorhandene Schnittstelle von der Tierärzteschaft genutzt werden kann, ist noch zu klären. Auch von den Landwirten wird die Vorgehensweise kritisch hinterfragt. Es ist vorgesehen, 7 Jahre nach in Kraft treten der Regelungen, also ab dem 31.12.2029, eine Evaluierung zu den Antibiotikaabgabemengen, -verbrauchsmengen, den Therapiehäufigkeiten und der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen durchzuführen. Auch wenn bezüglich Antibiotika die Meldeverpflichtung vom Tierhalter auf den Tierarzt übergeht, bleiben die Dokumentationspflichten bei anderen Arzneimitteln zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren bestehen.
M. Zelder informiert den Ausschuss, dass Herr Patrick Steinke, Vieh- und Fleischhandelsverband Hessen und Rheinland-Pfalz auf der konstituierenden Sitzung des Tierschutzbeirates zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde.
Gertrud Werner, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz