So müssen unter anderem Fruchtfolgen neu geplant und Produktionskosten neu kalkuliert werden. Zudem stehen Betriebsleiter/-innen vor der Frage, ob eine Teilnahme an ECO-Schemes und Agrarumweltprogrammen für den eigenen Betrieb zielführend ist.
Für jeden landwirtschaftlichen Betrieb stellt sich mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2022/23 die Frage, wie er auf den Rückgang der Betriebsprämien reagieren soll. Eine individuelle Analyse der Auswirkungen des Rückgangs der Prämienzahlungen auf das Betriebsergebnis, die Stabilität und die Liquiditätsentwicklung sind notwendig, um weitere Entscheidungen zu treffen. Die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen ist immer betriebsindividuell zu prüfen. Ob und wie Eco-Schemes und EULLE-Programme einen Teil des Rückgangs der Betriebsprämien auffangen können, sollte jeweils einer Prüfung unterzogen werden. Die anfallenden Aufwendungen für Aussaat und Pflege sowie der entgangene Marktfruchterlös sind ebenfalls zu berücksichtigen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine Neuausrichtung der Fruchtfolge, der Mechanisierung oder der Anbaustrategie notwendig und sinnvoll sind. Ein „Weiter so wie bisher“ wird es in vielen Betrieben nicht geben. Daher ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, eine auf den Betrieb abgestimmte Strategie zu entwickeln mit dem Ziel, den Rückgang der Betriebsprämien zur reduzieren. Das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer bietet eine fundierte betriebswirtschaftliche Auswertung der betrieblichen Kennzahlen, Empfehlungen und Hilfestellungen bei der Beantwortung der oben genannten Fragen.