| Bauberatung

Sachverständige und fachkundige Firmen im Rahmen der Anlagenverordnung AwSV finden

Bei der Planung und dem Bau von Anlagen im Sinne der Anlagenverordnung (AwSV) wie z.B. Güllebehältern, Fahrsilos und Mistplatten, werden bekanntermaßen viele Anforderungen gestellt, damit das Bauwerk möglichst dicht und sicher ist und keine Umweltschäden hervorrufen kann.

Neben der Anzeige- bzw. Baugenehmigungspflicht (AwSV, Landesbauordnung RLP LBauO bzw. Hessische Bauordnung HBO) gibt es weitere Vorgaben, die an die am Bau Beteiligten im Bauprozess gestellt werden. Ab der Größe von 25 m³ bei einer Anlage zum Lagern von Silagesickersaft, ab 500 ³ bei einer sonstigen JGS-Anlage (z.B. Güllebehälter oder Lagune) oder ab 1.000 m³ bei einer Mistplatte oder einer Anlage zum Lagern von Siliergut sind für die Errichtung, Stilllegung oder wesentliche Änderung sowohl Fachbetriebe als auch ein/e Sachverständige/r einzuschalten. Dabei soll der/die Sachverständige vor Baubeginn beauftragt werden.

Listen der Sachverständigen-Organisationen und Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach AwSV können für ganz Deutschland beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen LANUV abgerufen werden. (https://www.lanuv.nrw.de/). Fachbetriebe werden über die jeweiligen Sachverständigenorganisationen (z.B. TÜV oder Dekra) in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich geschult und benannt.

Im Baugenehmigungsverfahren in Rheinland-Pfalz wird zudem gem. § 103 des Landeswassergesetzes die „Planvorlageberechtigung Wasserwirtschaft“ angefordert. PlanerInnen in diesem Sinne können bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gefunden werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere BauberaterInnen oder die KollegInnen des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt gerne zur Verfügung.

Stand: 23.04.2024

Simone Hamann-Lahr

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

#Themen

Beratung, Tier

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