| Testbuchführung

Welche Rolle spielt die Testbuchführung bei der Berechnung der Krankenkassen- bzw. Sozialversicherungsbeiträge? 

Seit 1. Januar 2025 wird für die Einstufung in Betragsklassen der LKK ein neuer Maßstab angelegt. Statt der korrigierten Hektar-Werte, die nach der Grundsteuerreform nun nicht mehr gelten, wird seither das Standardeinkommen als Maßstab verwendet. Doch wer ermittelt dieses, und wie?
Testbuchführung und Berechnung der Sozialbeiträge - wie hängt das zusammen?

Das Standardeinkommen errechnet sich aus dem Standarddeckungsbeitrag und dem Ergänzungswert. Anders als beim Flächenwert werden die Produktionsverfahren der Tierhaltung ebenfalls erfasst, Einheit sind hier die Durchschnittsbestände der jeweiligen Produktionsverfahren. 
Das KTBL errechnet die Standarddeckungsbeiträge auf der Grundlage der Ertragserhebungen. Abgezogen werden die variablen Kosten nach Planungsdaten des KTBL. Diese Planungszahlen werden jährlich ermittelt und liegen bereits langjährig vor. Unterschieden werden dabei bundesweit 38 Regionen, für Rheinland-Pfalz sind das die drei ehemaligen Regierungsbezirke und das Land als Gesamtheit. Für die weitere Berechnungen wird hier das dreijährige Mittel verwendet.  
Der Ergänzungswert wird vom Thünen-Institut errechnet. Berücksichtigt werden Personalkosten, Abschreibungen, weitere Kosten wie Pachten und Unterhaltung von Gebäuden, aber auch die entkoppelten EU-Beihilfen. Damit wird vom Standarddeckungsbeitrag zum “Gewinn unter Standardbedingungen“ - dem Standardeinkommen - weitergeleitet. Die im Ergänzungswert enthaltenen Kosten und Prämien sind im Standarddeckungsbeitrag nicht enthalten. Das Standardeinkommen eines Produktionsverfahrens kann auch negativ werden, aktuell ist dies bei Verfahren der Schweinehaltung der Fall.

Welche Daten stammen aus der Testbuchführung? 
Das Thünen-Institut greift auf die Testbetriebsdaten zurück, um für die einzelnen Betriebstypen u. Bundesländer, und soweit möglich Regionen die typische Festkosten zu ermitteln. Dabei werden strenge Kriterien, auch an die Mindestbetriebszahlen einer Ausrichtung angelegt. Da hierbei von der Betriebseben der Buchführung auf Hektar-Werte der Produktionsrichtungen umgerechnet werden muss, sind weit spezialisierte Betriebsausrichtungen von besonderem Interesse. Auf Landesebene müssen mindestens 15 Haupterwerbsbetriebe der gleichen Ausrichtung (BWA, Ebene 2) vorliegen, damit diese für die Region als repräsentativ gelten können. Sind nicht genügend Betriebe dieser Ausrichtung im Testbetriebsnetz, kommen die Werte auf Bundesebene zum Einsatz. In Rheinland-Pfalz sind die Gruppen Ackerbau-Hackfrucht, alle Veredlungs-Typen sowie die Verbundbetriebe der Viehhaltung in diesem Sinne nicht ausreichend besetzt. Zusammen mit den EU-Beihilfen ergibt sich dann der Ergänzungswert, der mit den Standarddeckungsbeiträgen verrechnet wird. 
Die Berechnung der Ergänzungswerte erfolgt somit auf Basis der Testbetriebsdaten, die Standarddeckungsbeiträge ohne deren Verwendung.
Fazit: Die Teilnahme am Testbetriebsnetz sichert die Berücksichtigung von Besonderheiten in einem Bundesland oder einer Region. Je größer eine Gesamtheit gefasst werden muss, um belastbare Daten zu bekommen, umso weniger wird das Ergebnis dem einzelnen Betrieb oder den Betrieben einer Region gerecht. Ein stabiles und repräsentativ besetztes Testbetriebsnetz ist und bleibt im Interesse des gesamten Berufsstandes. 
Allen interessierten Betrieben steht das Testbetriebsnetz grundsätzlich offen. Näheres zur Teilnahme auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Damit können auch Sie zu praxisgerechten, plausiblen Daten beitragen. 

Hans Werner Brohl, Referat Betriebsführung und Markt

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