Der Hof als Erlebnisanbieter – alternative Nutzungsmöglichkeiten für leere Gebäude
Viele landwirtschaftliche Betriebe kennen das Problem: Die Hofstelle verfügt über Gebäude, die leerstehen und im Unterhalt hohe Kosten verursachen. Wie kann den alten Scheunen, ungenutzten Getreidespeichern oder ehemaligen Kuhställen neues Leben eingehaucht werden?
Eine Raumvermietung oder der Umbau zu Gästezimmern und Ferienwohnungen sind hier oftmals naheliegende Gedanken. Doch gibt es auch außerhalb dieser klassischen Angebote, insbesondere im Erlebnissegment, weitere kreative Lösungen für alternative Raumnutzungsmöglichkeiten. Besonders in ländlichen Regionen suchen Einheimische und Touristen immer wieder nach Freizeitangeboten. Landwirtschaftliche Betriebe suchen vermehrt nach Wegen, um Kundschaft auf die oft abseits gelegenen Hofstellen zu locken. Mit einem Angebot, welches die verbraucherseitige Nachfrage nach Erlebnissen aufgreift, können Höfe als Erlebnisanbieter punkten. Durch die Diversifizierung profitieren landwirtschaftliche Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von einer weiteren Einnahmequelle und einer Minderung des betriebswirtschaftlichen Risikos. Auch werden das Bewusstsein und die Akzeptanz für die Landwirtschaft im Allgemeinen gestärkt, wenn Verbraucher positive Erlebnisse mit landwirtschaftlichen Betrieben verbinden. Hierbei ist ein Mix aus Erlebnis- und Bildungsangeboten für verschiedene Altersgruppen empfehlenswert, damit der Hof als Ausflugsziel beispielsweise für Familien, Firmen und Vereine in Frage kommt.
Nachfolgend eine (unvollständige) Liste an Möglichkeiten, mit welchen Angeboten der Hof Erlebnisse schaffen und gleichzeitig auch leere Gebäude sinnvoll nutzen kann:
- Kindergeburtstag
- Spielscheune/Indoorspielplatz
- Klettern/Bouldern, Parkour
- Escape Room
- Mitmach-Kurse
- Scheunenkino, Theater- und Konzertbühne
- Kunstausstellung und -atelier, Museum
- Workation, Bleisure
- Coworking
- Bauernhof-Kindergarten
- (digitale) Spielmöglichkeiten/Gamification
So gelingt das Vorhaben
Für die Nutzung und/oder den Umbau leerstehender Gebäude zu anderen Zwecken als ursprünglich vorgesehen, muss eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden. Besonders Betriebe, die im Außenbereich liegen, sollten Rücksprache halten, inwieweit ihre Ideen umsetzbar sind. Hier geht es speziell um die Frage, ob das Vorhaben der Landwirtschaft untergeordnet ist und somit als „mitgezogen“ angesehen wird. Dies sollte betriebsindividuell mit dem Referat Raumordnung der Landwirtschaftskammer abgeklärt werden. Auch bieten die Architektinnen und Architekten des Referats Bau, Technik, Energie eine kompetente Begleitung bei Planungsentwürfen und Baukostenschätzungen.
Für die Nutzung der Gebäude sollte ein Sicherheitskonzept vorliegen, wobei vor allem der Brandschutz und Fluchtwege berücksichtigt werden müssen. An dieser Stelle sollte eine enge Rücksprache mit dem Bauamt gehalten werden. Es empfiehlt sich, die zuständigen Behörden von Anfang an in die Planungen einzubeziehen, um Fehler bei der Antragsstellung zu vermeiden und die Chancen auf eine Genehmigung zu erhöhen. Darüber hinaus muss die Haftung bei Unfällen, Schäden und so weiter geklärt werden. In der Regel ist eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Betrieb und die Gäste erforderlich. Durch eine Hausordnung sollten klare Regeln kommuniziert werden, um das Unfallrisiko zu vermindern. Es empfiehlt sich, Rücksprache mit der Versicherung sowie juristisch kundigen Personen zu halten.
Um die Privatsphäre der Betriebsleiterfamilie zu wahren, sollte nach Möglichkeit eine deutliche räumliche Trennung zwischen Privatbereich und Hof stattfinden und auch kommuniziert werden. Zudem ist die Kommunikation von klaren Öffnungszeiten wichtig.
Da das neu geschaffene Erlebnisangebot ein Einkommen generieren soll, ist es besonders wichtig, sich im Vorfeld auch über die Preisgestaltung Gedanken zu machen. Bei bereits vorhandenen Übernachtungsangeboten auf dem Hof sollte überlegt werden, ob die Erlebnisangebote in den Übernachtungspreis inkludiert oder mit Extrakosten verbunden sind, wobei eine Inkludierung der Angebote zu einer Anpassung der Übernachtungspreise führen sollte.
Fazit
Als Anbieter von Erlebnissen eröffnet sich für landwirtschaftliche Betriebe die Chance, Kunden auf den Hof zu ziehen. Dies bietet sich besonders dann an, wenn der Hof seine Produkte direkt an Endverbraucher vermarktet oder im Handel präsent ist. So können neben den Einnahmen aus den Erlebnisangeboten weitere Einnahmen durch die Förderung des Verkaufs der Produkte generiert werden. Insgesamt tragen positive Erfahrungen von Kunden auf dem Hof auch zu einem besseren Image der Landwirtschaft in der Gesellschaft bei. Je nach Maßnahme ist kein allzu großer Aufwand erforderlich, um Erlebnisse anbieten zu können. Besonders die Nutzung von leerstehenden Gebäuden als Ort für die Erlebnisse bietet sich an und ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch nachhaltig. Ist der Betrieb noch unsicher, ob solch ein Angebot gut angenommen wird oder ob er das Angebot im betrieblichen Alltag stemmen kann, empfiehlt es sich, vor dem Tätigen größerer Investitionen erst einmal mit kleinen Maßnahmen anzufangen und Erfahrungen sowie Erkenntnisse darüber zu sammeln. Insgesamt ist eine gute Planung nötig, bei der Behörden und Dienstleister frühzeitig einbezogen werden sollten, um spätere Probleme zu vermeiden. Auch sollten sich interessierte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter über die Rechtslage in Bezug auf ihr Vorhaben informieren und sich Gedanken über die Preisgestaltung, Sicherheit und Haftung machen. Zudem sollte auch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht außer Acht gelassen werden. Denn trägt sich die Investition nicht und erzielt die Maßnahme auf Dauer keinen nachhaltigen Gewinn, sollte sich der Betrieb nicht damit belasten. Sind die Rahmenbedingungen positiv und alle wichtigen Punkte geklärt, besteht jedoch großes Potenzial, dass sowohl die landwirtschaftlichen Betriebe auf der einen Seite als auch die Kunden und Verbraucher auf der anderen Seite von Erlebnisangeboten auf dem Hof profitieren.
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