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Eisweinernte vorab melden

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz macht alle Winzer im Land, die die Absicht haben, Trauben des aktuellen Jahrgangs zur Erzeugung von Eiswein zu lesen, darauf aufmerksam, dass dazu eine Vorabmeldung gesetzlich erforderlich ist. Die Vorabmeldepflicht für Eiswein wurde 2013 vom Land Rheinland-Pfalz verbindlich eingeführt. Die Meldefrist endet am 15. November 2024.
Eisweintrauben
Seltener Anblick: vollständig gefrorene Trauben.

Mit der zugrundeliegenden Verordnung werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer anzumelden. Die Kammer hat dafür ein Anmeldeformular erstellt, das entweder von Hand oder direkt am PC ausgefüllt werden kann. Das entsprechende Formular ist dann an die zuständige Dienststelle der Kammer zu schicken. Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen bereits vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich. Wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die beiden Versionen des Formulars sind hier auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden.

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