„Wir haben im vergangenen Jahr versuchsweise die Möglichkeit eingeführt, Änderungsmeldungen für die Weinbaukartei auch online einreichen zu können. 2023 haben wir dann diese Möglichkeit nach außen kommuniziert“, berichtet Weinbaureferent Benjamin Petry. Und das mit durchschlagendem Erfolg: Auf Anhieb wurde rund die Hälfte aller sogenannten meldepflichtigen Vorgänge von den Weinbaubetrieben online eingereicht.
Was sind meldepflichtige Vorgänge? Rodungen, Pflanzungen oder der Zugang neuer bewirtschafteter Rebflächen müssen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gemeldet werden. Rund 60.000 solcher Vorgänge registrierte die Weinbauabteilung bisher in diesem Jahr.
„Für die Online-Meldung wird unser WeinInformationsPortal genutzt, kurz WIP“, erklärt Petry. Die Meldungen wurden jahrzehntelang ausschließlich in Papierform jeweils zum 31. Mai eines jeden Jahres abgegeben. Mit der digitalen Abgabemöglichkeit können die Betriebe nun ganzjährig rund um die Uhr ihre Meldungen abgeben. Das entlastet und ist wesentlich näher an der Praxis, weiß der Weinbaureferent: „Ganz gleich, welcher Vorgang im Betrieb gerade läuft: Bei Vollzug kann ich die Meldung direkt eingeben. Damit rückt die Verwaltung wieder ein Stück näher an die Praxis. Pachtverträge werden oft im Herbst geschlossen, Rodungen finden im frühen Jahr statt – das kann nun alles zeitnah gemeldet werden und nicht gesammelt zum festgelegten Zeitpunkt.“
Weiterer Vorteil der Online-Meldung ist die geringere Fehlerquote. Beim Ausfüllen am Bildschirm wird der Nutzer durch die Anwendung geführt. Fehlerhafte oder unplausible Eingaben werden direkt angezeigt. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Serviceleistung noch mehr Nutzerinnen und Nutzer finden wird“, sagt Benjamin Petry und freut sich schon auf die nächste Auswertung.