FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Rebflächen-Meldung im Weininformationsportal

Wir haben die Bereiche unterteilt in Allgemein, Meldung, Flurbereinigung und Nachweise - bitte scrollen Sie nach unten.

Allgemein

Für die korrekte Zustellung der TAN-Nummer ist dies zwingend erforderlich. Nachprüfen kann man dies unter Betrieb/Benutzer > Benutzerdaten.

Korrekturen können Sie unter Service > Kontakt melden, wir setzen sie sobald wie möglich um.

In diesem Fall ist keine Meldung notwendig. Es werden die im letzten Jahr gemeldeten Flächen für das aktuelle Erntejahr weitergeführt.

Alle Änderungen können direkt nach Durchführung der Maßnahme gemeldet werden.

Bitte melden Sie künftig Ihre Änderungen ganzjährig und nicht wie bisher gebündelt zum 31.05. des Erntejahres. 

Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU Weinbaukartei ist spätestens bis zum 31. Mai des Erntejahres abzugeben. 
Meldepflichtig sind alle Winzer, die 

  • mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. 
  • Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.

Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni des vergangenen Jahres vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. 

Das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) wird als beschreibender Teil (amtlich geführtes Verzeichnis von Flurstücken bzw. Grundstücken in einem bestimmten Gebiet) des Liegenschaftskatasters geführt und ist die im Grundbuch enthaltene Flurstücksgröße.

Daneben bildet die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters ab. Die ALK Größe wird rechnerisch auf Grund der Geometrien der Liegenschaftskarte ermittelt und kann leicht abweichen. Die Daten des ALB und der ALK sind Bestandteil des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems ALKIS. 

In der Weinbaukartei werden ausschließlich ALB-Größen verwendet.

Die Daten für den Ausdruck werden auf Grund der umfangreichen Vorarbeiten für dem  Druck und Versand bereits ca. 1 Monat vor der Zustellung ausgewertet. Von Ihnen abgegebene Rebflächen-Meldungen nach diesem Termin, sind also nicht im Ausdruck berücksichtigt.

Es gilt der Datenstand im Weininformationsportal.

Das Rebflächenverzeichnis enthält die Spalte „Q-Typ“. Hier ist erkennbar, welchem Qualitätstyp (Herkunft) die Fläche zugeordnet ist. Ist eine Fläche keiner geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) zugordnet, so darf aus dem Ertrag dieser Fläche kein Qualitätswein erzeugt werden. 

Die Flächen mit dem jeweiligen Qualitätstyp sind zur Herstellung folgender Erzeugnisse geeignet:

  • Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) >>> Qualitätswein
  • Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) >>> Landwein
  • Deutschwein (DW) >>> Deutscher Wein

Zu den jeweiligen Kategorien werden folgende Kürzel in Spalte „Q-Typ“ ausgegeben:

geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

AHR Ahr MRH MittelrheinPFA Pfalz
MOS MoselNAH NaheRHH Rheinhessen


geschützte geografische Angabe (g.g.A.)            

LAH Ahrtaler Landwein LPF Pfälzer LandweinLNA Nahegauer Landwein
LMO Landwein der MoselLSA Landwein der SaarLRU Landwein der Ruwer
LRB Rheinburgen-LandweinLRH Rheinischer LandweinLWR Landwein Rhein

 

außerhalb g.U. und g.g.A

DW Deutscher Wein

Haben Sie Flächen, die keinem g.U. zugeordnet sind, beachten Sie bitte ebenfalls die Besonderheiten bei der Hektarertragsregelung. Weitere Infos finden Sie hier >>>.

Werden Flächen, einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.-Gebiet, g.g.A Landwein Rhein) oder Deutschwein (DW) zugordnet, darf aus den Erzeugnissen dieser Flächen kein Qualitätswein erzeugt werden.

Die Zuordnung zu einer g.g.A- oder DW-Fläche kann aufgrund der Belegenheit der Fläche (Gebietsabgrenzung) oder aufgrund der gepflanzten Rebsorte (Produktspezifikation) herrühren. 

Gesamthektarertragsmeldung
Ist eine oder mehrere Flächen einem g.g.A-Gebiet, g.g.A. Landwein Rhein oder Deutschwein zugordnet, wird in der Gesamthektarertragsmeldung (GHE) jeweils ein separates Hektarertragskonto ausgewiesen. Die Erzeugnisse der entsprechenden Flächen können ausschließlich dem jeweiligen Kontingent zugeordnet werden.  

Folgende Hektarerträge wurden festgesetzt:

g.U. 
Prädikats- u. Qualitätswein
g.g.A des Gebiets
Landwein 150 hl/ha
g.g.A.-LWR Landwein
150 hl/ha
Deutscher Wein
150 hl/ha
NAH NaheLAH Ahrtaler LandweinLWR Landwein RheinDW Deutscher Wein
PFA PfalzLPF Pfälzer Landwein 
RHH RheinhessenLNA Nahegauer Landwein 
MRH Mittelrhein*LMO Landwein der Mosel 
AHR Ahr*LSA Landwein der Saar 
MOS MoselLRU Landwein der Ruwer 
 LRB Rheinburgen-Landwein 
 LRH Rheinischer Landwein 

Ein Ausgleich zwischen den gesondert gerechneten Hektarerträgen ist nicht zulässig!! Entsprechend kann auch kein Ausgleich zwischen den „g.g.A.-Gebiets“-Konten vorgenommen werden.

*Flächen die der g.U. Ahr oder g.U. Mittelrhein zugordnet sind, unterliegen den jeweilig festgelegten Hektarerträgen der Anbaugebiete und es ist kein höherer Hektarertrag durch Abstufung möglich.

Die Meldung

(VM = Bezugsrebfläche) In dieser Spalte sind alle mit Keltertrauben bestockten Rebflächen mit einem grünen Haken gekennzeichnet, die für die Ermittlung der Bezugsrebfläche herangezogen werden können. Die Summe der Flächen ergibt somit die Ertragsrebfläche (die bestockte Rebfläche vom zweiten Weinwirtschaftsjahr nach dem der Pflanzung), die Ihnen für die gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge und daraus resultierend für die Vermarktung zur Verfügung steht.

Mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet sind unbestockte Flächen in Flurbereinigungsverfahren, die auf Antrag ebenfalls auf die Bezugsrebfläche angerechnet werden können, sofern entsprechende Wiederbepflanzungsrechte im Betrieb vorhanden sind.

Flächen mit einem roten Kreuz gehen nicht in die Bezugsrebfläche mit ein.

Der Einstieg erfolgt über den Menüpunkt „Weinbaukartei“ und anschließender Auswahl „Rebflächen mit Änderungsmeldung“.
Dies ist zunächst eine reine Anzeige Ihrer Rebflächen. Um die Bearbeitung zu beginnen, muss der Meldungsmodus aktiviert werden.

Dies wird durch Auslösen des Buttons „Meldungsmodus starten“ links oberhalb der Flächentabelle initiiert. Anschließend werden Sie zur TAN-Anforderung weitergeleitet, welche in vier Schritten erfolgt und im Meldungsmodus endet.

Danach können Sie Ihre Änderungen melden. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Quittung bzw. ein Nachweis Ihrer Rebflächen auszudrucken (Extras > Drucken ...).

  • Rebflächenverzeichnis - Übersicht über Ihre aktuellen Flächen
  • Auszug der geänderten Rebflächen – Im 1. Teil werden alle geänderten Flächen (Endstand) des aktuellen Erntejahres aufgelistet – im 2. Teil sind die gemeldeten Rodungen, Pflanzungen und Abgänge zusammengefasst. Dieser Teil wird i.d.R. für Fördermaßnahmen benötigt.
  • Rebflächen-Änderungsmeldung (Formular) – Weinbaukartei-Ausdruck wie er Ihnen jährlich zugeschickt wird zum aktuellen Stand.

Nein - alle Meldungen werden sofort an die Landwirtschaftskammer übermittelt und es ist keine weitere schriftliche Abgabe notwendig.

Als Nachweis bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Quittung (im PDF-Format) Ihrer Rebflächen/Meldung auszudrucken (Extras > Drucken ...)

  • Rebflächenverzeichnis - Übersicht über Ihre aktuellen Flächen
  • Auszug der geänderten Rebflächen

Alle Flächenmeldungen werden sofort an die Landwirtschaftskammer übermittelt und es ist keine weitere Abgabe notwendig.

Als Nachweis bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Quittung (im PDF-Format) Ihrer Rebflächen/Meldung auszudrucken (Extras > Drucken ...)

  • Rebflächenverzeichnis - Übersicht über Ihre aktuellen Flächen
  • Auszug der geänderten Rebflächen

Wenn Sie einen Fehler an einer Fläche entdeckt haben, teilen Sie uns dies bitte mittels der Meldung „Sonstige Flächenmeldung“ mit (z.B. falsche Unterlage oder Rebsorte).

Nach Anklicken des "Abgang melden"-Symbols können Sie über den Button „Melden“ den Abgang melden (Mit der Meldung dieses Abgangs bestätigen Sie, dass Sie diese Fläche nicht mehr bewirtschaften). 

Aufrufen und die Buchung rückgängig machen kann man die Flächen über den Button „Abgemeldete Flächen“.

Unbestockter Zugang: 
Der Einstieg erfolgt über den Button „Unbestockten Zugang melden“. Als erstes sind Gemarkung (Direkteingabe, Auswahl aus Werteliste oder über Gemarkungsnummer), Flur-Nr., Flurstücks-Zähler und Flurstücks-Nenner einzugeben. Wird das Flurstück im Datenbestand gefunden, wird die ALB-Größe des Flurstücks angezeigt. Findet das Programm das Flurstück nicht, ist das Feld leer und Sie können, sofern Sie sicher sind, dass das Flurstück existiert, die Größe eintragen. Danach erfassen Sie Flächengröße und ggf. den Erzeugerzusammenschluss. 

Zur Bestätigung drücken Sie den Button „Melden“. Das Ergebnis ist sofort in Ihren Daten sichtbar.

Bestockter Zugang: 
Der Einstieg erfolgt über den Button „bestockten Zugang melden“. Als erstes sind Gemarkung (Direkteingabe, Auswahl aus Werteliste oder über Gemarkungsnummer), Flur-Nr., Flurstücks-Zähler und Flurstücks-Nenner einzugeben. Wird das Flurstück im Datenbestand gefunden, wird die ALB-Größe des Flurstücks angezeigt. Findet das Programm das Flurstück nicht, ist das Feld leer und Sie können, sofern Sie sicher sind, dass das Flurstück existiert, die Größe eintragen.

Danach erfassen Sie Flächengröße und Rebsorte, ggf. den Erzeugerzusammenschluss. Sind diese Felder erfasst, klicken Sie bitte auf „Prüfen“. Das Programm prüft nun, ob auf dem Flurstück eine Fläche im Bestand der Landwirtschaftskammer vorhanden ist, bei der die Rebsorte (bei Synonymen wird automatisch nach der Hauptrebsorte im Datenbestand gesucht) identisch ist und die angegebene Flächengröße gleich oder kleiner ist. Wird eine entsprechende Fläche gefunden, werden Pflanzdatum und Unterlage aus dem Bestand angezeigt. Wird keine Fläche gefunden, sind die Felder leer und Sie tragen die Daten ein. Das Melden ist trotzdem möglich.

Zur Bestätigung drücken Sie den Button „Melden“. Das Ergebnis ist sofort in Ihren Daten sichtbar.

Mögliche Fehler, die nach einem Zugang auftreten können:
Die Summe aller Flächen auf diesem Flurstück überschreitet die Flurstücksgröße.
Die Fläche wurde eventuell vom Vorbewirtschafter noch nicht abgemeldet.
>>> dieser Fehler wird insbesondere in den Monaten April und Mai häufig auftreten, solange die Meldung des abmeldenden Betriebes noch nicht bei der Landwirtschaftskammer eingegangen und erfasst ist. Dies betrifft insbesondere Meldungen, die auf Papier erstattet werden.

Melden Sie zunächst einen „unbestockten Zugang“ der jeweiligen Fläche, über den Button „unbestockten Zugang melden“. Anschließend erscheint die Fläche in der Rebflächentabelle.

Melden Sie nun an der unbestockten neuen Fläche die Pflanzung. Wählen Sie hierzu in der Spalte Meldungen das Symbol für die Pflanzmeldung aus, erfassen die Daten zur Pflanzung und schließen die Meldung über den Button „Melden“ ab..

Melden Sie zunächst einen „Rodung“ der jeweiligen Fläche. 

Nach Anklicken des Rodungssymbols können Sie das Rodungsdatum eingeben - es muss Monat und Jahr erfasst werden und in der Vergangenheit sowie im aktuellen Erntejahr liegen, sonst erscheint ein Fehlerhinweis. Nach Eingabe des Rodungsdatums wird die Meldung durch den Button „Melden“ abgeschlossen.

Melden Sie nun an dieser unbestockten Fläche die "Pflanzung". Wählen Sie hierzu in der Spalte Meldungen das Symbol für die Pflanzmeldung aus, erfassen die Daten zur Pflanzung und schließen die Meldung über den Button „Melden“ ab.

Die Auswahl des Rodungssymbols ist nur an einer bestockten Fläche möglich. Nach Anklicken des Rodungssymbols können Sie das Rodungsdatum eingeben - es muss Monat und Jahr erfasst werden und in der Vergangenheit sowie im aktuellen Erntejahr liegen, sonst erscheint ein Fehlerhinweis. 

Nach Eingabe des Rodungsdatums wird die Meldung durch den Button „Melden“ abgeschlossen.

Wenn Sie eine Meldung zu einer Teilfläche abgeben möchten, muss die Ausgangsfläche zunächst geteilt werden. Wählen Sie an der Ausgangsfläche die Meldung „Teilung“ aus und erfassen die Flächengröße der gewünschten Teilfläche. Nun können Sie an der erzeugten Teilfläche die Änderung melden. 

Wenn Sie eine Zwischenpflanzung oder Hinterstockpflanzung durchgeführt haben, teilen Sie uns dies bitte mittels der Meldung „Sonstige Flächenmeldung“ mit. Bitte geben Sie die Größe, Rebsorte, Unterlage und das Pflanzdatum an.

Nach Aufruf des Symbols erscheint ein Eingabefeld mit Drop-Down-Menü. Im Drop-Down-Menü stehen alle Erzeugerzusammenschlüsse (EZZ) mit Betriebsnummer und Betriebsnamen zur Auswahl zur Verfügung. Soll der EZZ entfernt werden, steht die Auswahl „keine Ablieferung“ an erster Stelle zur Auswahl.

Auch diese Meldung wird über den Button „Melden“ abgeschlossen.

Alle Änderungen die nicht das aktuelle Erntejahr betreffen, teilen Sie bitte über die Meldung „sonstige Flächenmeldung“ der Landwirtschaftskammer mit.

Eine falsch abgegebene Meldung kann rückgängig gemacht werden.

Nutzen Sie hierfür bitte das Symbol ganz rechts in der Zeile an der jeweiligen Fläche (wird nur angezeigt, wenn eine Änderung vorgenommen wurde).

Sollte die Meldung nicht rückgängig gemacht werden können, wird Ihnen der Grund hierfür angezeigt. Nutzen Sie in diesem Fall die Möglichkeit der „Sonstigen Flächenmeldung“ an der betreffenden Fläche und schildern Sie ihr Anliegen.

Geben Sie hierzu bitte eine „sonstige Flächenmeldung“ an der alten Flurstücksnummer ab. Bitte melden Sie uns die neue Flurstücksnummer und die neue Flurstücksgröße.

Fahren Sie mit der Maus langsam über die Symbole und die Bedeutung wird angezeigt.

Alle Symbole mit Bedeutung >>>

Flurbereinigung

Handelt es sich um ein neues unbestocktes Flurstück im Flurbereinigungsverfahren, können Sie über „unbestockten Zugang“ das neue Flurstück melden.

Handelt es sich jedoch um ein bestocktes Flurstück, geben Sie bitte an der Vorgängerfläche eine „sonstige Flächenmeldung“ mit der neuen Flurstücksnummer sowie der neuen Flurstücksgröße ab.

Nachweise

Alle Meldungen einer Fläche, die im aktuellen Erntejahr erfasst wurden, können Sie in der Ansicht „Details zu Änderungen im aktuellen Erntejahr“ einsehen (Sie finden die Ansicht in der Flächentabelle über das Augen-Symbol).

Um den Endstand besser nachvollziehen zu können, werden in der Ansicht alle Buchungen, sowie rückgängig gemachte Buchungen angezeigt. Nähere Infos zu dieser Ansicht erhalten Sie über den Button „Hilfe

Über den Button „Extras“ gelangen Sie zu dem „Auszug der geänderten Rebflächen“.

Der Auszug beinhaltet alle Flächen mit Änderungen, im aktuellen Erntejahr des Betriebs. Es werden bei allen Flächen nur die Endstände ausgegeben. Nähere Informationen zu den jeweiligen Meldungen der Flächen finden Sie in der Rebflächenübersicht unter „Details zu Änderungen im aktuellen Erntejahr“.

Den Nachweis Ihrer Rodungs-, Pflanz und Abgangsmeldungen finden Sie unter dem Button „Extras“ unter „Auszug der geänderten Rebflächen“.

Der Auszug gliedert sich in zwei Teile:
„Auszug der geänderten Rebflächen“ und „Gemeldete Rodungen, Pflanzungen und Abgänge“.
Der Auszug „Gemeldete Rodungen, Pflanzungen und Abgänge“ dient Ihnen als Nachweis z.B. zur Vorlage bei der Kreisverwaltung für die Umstrukturierungsförderung.

Weitere Informationen finden Sie unter Extras > Erläuterungen > geänderte Rebflächen 

Über den Button „Extras“ können Sie folgende PDF's ausdrucken:

  • Rebflächenverzeichnis (=aktuelle Weinbaukartei)
  • Auszug der geänderten Rebflächen
  • Rebflächenänderungsmeldung
  • Zusammenfassung der Rebflächen