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Mindestlohn – als Betrieb alles richtig machen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) hat sein Informationsblatt zum gesetzlichen Mindestlohn überarbeitet und an den aktuellen Stand angepasst. Darin finden Betriebe praktischen Rat, der auch die neuesten Entwicklungen bei diesem Thema berücksichtigt.
Münzen und 10 Euro Schein

Seit 2015 regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG) den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Das MiLoG regelt den Anwendungsbereich, die Berechnung, die Dokumentationspflichten des Unternehmers sowie die Bußgeldvorschriften bei einem Verstoß. 

Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 € je Zeitstunde. Zur gleichen Zeit wurde die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) überarbeitet und bei den Dokumentationspflichten die Schwellenwerte für Ausnahmen angehoben.  

Was nun gilt, wo der Anwendungsbereich des Gesetzes liegt, wie Unternehmer den Mindestlohn richtig berechnen, wie die Dokumentation richtig durchgeführt wird sowie vieles Weiteres hat der ZDH auf 12 Seiten übersichtlich zusammengefasst und mit praktischen Beispielen und Hinweisen gespickt. Das kostenlose Informationsblatt des ZDH finden Sie HIER >>> 

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