Unser Beratungsangebot - von Profis für Profis
In folgenden Themenbereichen unterstützen unsere Beratungsteams - Ihr Erfolg ist unser Ziel !
Aktuelles aus der Beratung
- | Einkommensalternativen
Werbeveranstaltungen mit Weinausschank auch weiterhin über Gestattungen nach §12 GastG möglich
© LWK RLP
WeiterlesenVorübergehende Gestattungen nach §12 Gaststättengesetz (GastG), umgangssprachlich auch als Ausschankgenehmigungen bekannt, können weiterhin von Weingütern gestellt werden. Welche Veranstaltungen im Winzerbetrieb im Rahmen der Gestattung möglich sind und wie diese ausgestaltet sein sollten, hat das Referat Einkommensalternativen nachfolgend zusammengestellt.
© LWK RLP
- | Gästebeherbergung
Leere Betten waren gestern
© www.landsichten.de
WeiterlesenPräsentieren Sie Ihre Unterkunft auf Landsichten.de, dem führenden Portal für Urlaub auf dem Land. Bis 31.03.2024 registrieren und 99,00 € für die Erstellung des Inserates sparen.
© www.landsichten.de
- | Gastro/ Gästebeherbergung
Neues Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
© LWK RLP
WeiterlesenAuf Basis seiner Tourismusstrategie fördert das Land Rheinland-Pfalz Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes, die zur Verbesserung der Qualität des touristischen Angebots beitragen. Auch landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe mit Einkommensalternativen im touristischen Bereich können von der Förderung profitieren.
© LWK RLP
- | Einkommensalternativen
Online-Seminar „Landwirtschaft und LEADER“ erfolgreich abgehalten – LEADER-Förderung ist interessant für Betriebe mit Einkommensalternativen
© 8photo - Freepik
WeiterlesenDas Online-Seminar „Landwirtschaft und LEADER“ zog viele Interessierte an. Als Referent konnte Herr Philipp Goßler, Geschäftsführer der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mosel, gewonnen werden. Er informierte, was LEADER ist und wie Betriebe mit Einkommensalternativen von der Förderung profitieren können. Abgerundet wurde das Seminar von Frau Hildegard Runkel, Referatsleiterin Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,…
© 8photo - Freepik
- | Einkommensalternativen
Schlechte Online-Bewertung muss der Verfasser beweisen
© pixabay
WeiterlesenWer auf einem Online-Bewertungsportal über ein Unternehmen herzieht, muss seine Behauptungen beweisen können. Sonst hat der Betrieb ein Recht darauf, dass die Bewertung gelöscht wird.
© pixabay