Unser Beratungsangebot - Überblick
In folgenden Themenbereichen unterstützen unsere Beratungsteams.
Aktuelles aus der Beratung
- | Bauberatung
Der Neubau einer Festmistplatte ist jetzt wichtig
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WeiterlesenSeit die Düngeverordnung am 26.5.2017 in Kraft getreten ist, gelten neue Regeln hinsichtlich Mindestlagerdauer und der Sperrfrist zur Ausbringung von Festmist. Ebenso sind die technischen Regeln zur Ausführung von Festmistplatten seit 2017 neu formuliert worden. Was das für tierhaltende Betriebe im Einzelnen bedeutet, lesen Sie im folgendem Artikel.
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- | Einkommensalternativen
Überarbeitete Social-Media-Leitlinien für Hersteller von alkoholhaltigen Getränken gelten ab dem 1. August 2024
© pixabay/Shutter Speed
WeiterlesenDie überarbeiteten Social-Media-Richtlinien des Deutschen Werberates treten zum 1. August 2024 in Kraft und sind für alle Hersteller alkoholhaltiger Getränke – also beispielsweise Weingüter, Bierbrauer, Brennereien und weitere Produzenten alkoholischer Getränke – mit unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen relevant.
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- | Einkommensalternativen
Ideen weiterentwickeln – Profitieren Sie vom bezuschussten Beratungsangebot
© LWK RLP
WeiterlesenDie betriebswirtschaftliche Beratung der Landwirtschaftskammer, welche u.a. für den Bereich der Diversifizierung angeboten wird, ist fester Bestandteil des Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Bauernhöfe und Weingüter mit Ferienunterkünften, Hofgastronomie und Direktvermarktung können von diesem zu 80 Prozent bezuschussten Beratungsangebot ebenso profitieren wie landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe ohne…
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- | Tierzucht
Miss Veitsrodt kommt aus Seibersbach
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WeiterlesenAm frühen Montagmorgen reisten die Züchter der Züchtervereinigung Koblenz nach Veitsrodt. Hier findet jährlich der große Prämienmarkt statt. Fester Programmpunkt ist hier die Tierschau am Montagvormittag.
© Heinrich Schulte
- | Direktvermarktung
Ladenöffnungsgesetz an Sonn- und Feiertagen: Was gilt für Direktvermarkter?
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WeiterlesenDirektvermarkter dürfen ihre Hofläden unter bestimmten Voraussetzungen auch sonntags öffnen und ihre selbsterzeugten Produkte anbieten, dies regelt das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz. Doch welche Regelungen gelten für digitale Verkaufsstellen, so genannte 24/7 Stores und Warenautomaten rheinland-pfälzischer Direktvermarkter?
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