Unser Beratungsangebot - Überblick
In folgenden Themenbereichen unterstützen unsere Beratungsteams.
Aktuelles aus der Beratung
- | Einkommensalternativen
Basis-Hygiene beim Gemeinschaftlichen Kochen – Leitlinie auch für Einkommensalternativen der Landwirtschaft
© Maria Caesar/ LOB Betriebe
WeiterlesenGemeinsames Kochen ist Trend – ob in Kindertagesstätten, in/an Schulen, in Jugendfreizeiten, in Senioreneinrichtungen oder bei Kochevents auf Bauern- und Winzerhöfen mit Gästen, Kunden oder Schulklassen. Hierbei werden Kompetenzen vermittelt, die unabhängig machen von den oft nicht empfehlenswerten Fertigprodukten. Die Wertschätzung für die Lebensmittel und der Bezug zu deren Entstehung, ihrem ursprünglichen Aussehen und Geschmack…
© Maria Caesar/ LOB Betriebe
- | Einkommensalternativen
Selbsterntegärten als Einkommensalternative
© pixabay
WeiterlesenNeue Broschüre von BZL und BZfE: Selbsterntegärten als Einkommensalternative
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- | Gewässerschutz
Zusammenarbeit wird fortgesetzt und intensiviert
© LWK RLP
WeiterlesenSeit nunmehr zehn Jahren arbeiten die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und das Umweltministerium eng zusammen, wenn es darum geht, die Kooperationen und die Beratung zur gewässerschonenden Landwirtschaft in der Praxis zu etablieren. Nun wurde der entsprechende Vertrag erneuert.
© LWK RLP
- | Direktvermarktung
Leitlinie für handwerkliche Käseherstellung
© Clemens Hess Fotografie/ LWK
WeiterlesenDer Verband für handwerkliche Milchverarbeitung (VHM) stellt umfassende Materialien zur Leitlinienerstellung für die handwerkliche Käseherstellung in einem „Teacheesy-Instrumentenkasten” zur Verfügung. Mithilfe der Erläuterungen kann ein Konzept für die Lebensmittelsicherheit in der eigenen Käserei erstellt werden.
© Clemens Hess Fotografie/ LWK
- | Einkommensalternativen
Bundestag lehnt dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab
© LWK RLP
WeiterlesenDer Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 gegen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zugunsten einer dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuer von sieben Prozent für den Verzehr von Speisen in Gastronomiebetriebe gestimmt. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Gutsschänken, Straußwirtschaften und Hofcafés somit nun wieder 19 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen ausweisen.
© LWK RLP